Vor der Prüfung machen wir einen „TÜV-Check“ an Ihrem Fahrzeug und besprechen mit Ihnen eventuell zu behebende Mängel. Amtlich zertifizierte Prüfer der großen Prüf-Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ überprüfen täglich bei uns im Haus. So können unsere Auto-Profis mit Ihrer Zustimmung, zeitnah vom Prüfer noch beanstandete Mängel beheben und Sie haben Ihr Fahrzeug schnell und verkehrssicher zurück.
Alles Wissenswerte zum „TÜV“
So bekommen Sie die "TÜV"-Plakette: Alles, was Sie über Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) wissen müssen.
Die Hauptuntersuchung ist Pflicht
Unterschiedliche Prüfintervalle
Übersicht der Mängelklassen
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher. Und so wie Papiertaschentücher nur Tempos genannt werden, ist die HU umgangssprachlich meist einfach der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV* früher das Monopol für die Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel DEKRA*, GTÜ* oder KÜS* die HU durchführen.
Neuwagen-Besitzer haben auch in der Garantiezeit freie Werkstatt-Wahl
Kundendienst und Inspektion sind nicht an Vertragswerkstatt gebunden
Viele Autofahrer haben sich durch den Druck der Automobilhersteller und Vertragshändler verunsichern und den geforderten Service in der Vertragswerkstatt ausführen lassen. Privaten Haushalten sind dadurch oft vermeidbare Mehrkosten entstanden. Der Service in der Vertragswerkstatt kann bei gleicher Leistung und Qualität deutlich teurer sein. Mit der »GVO 461/2010« hat die »Europäische Kommission« die Regeln für den Wettbewerb im Kfz-Service- und Reparaturmarkt klar definiert.
In dieser wird unter anderem klargestellt, die Gültigkeit der Herstellergarantien sind nicht davon abhängig, Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug zwingend in einer Vertragswerkstatt des Herstellers machen zu lassen. Nur Leasingfahrzeuge, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung oder Sondervereinbarungen und Garantien könnten davon ausgeschlossen sein. Darüber gibt das Kleingedruckte im Vertrag Aufschluss. Autofahrer haben also das Recht, ihr neues Fahrzeug ab Zulassung in einen vom Hersteller unabhängigen Kfz-Betrieb betreuen zu lassen. Egal, ob es sich um eine Inspektion, einen Ölwechsel oder eine Verschleißreparatur handelt der Neuwagenbesitzer hat freie Werkstatt-Wahl. Die Regelung gilt für den Zeitraum der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung genauso, wie für die mit Vertragsabschluss gewährten längeren Garantiezeiträume des jeweiligen Herstellers. Man kann u.U. also eine Menge Geld sparen. Die unabhängigen Kfz-Betriebe halten sich an die geforderten Vorgaben für die Garantien, verwenden Ersatzteile und Schmierstoffe in Original- oder Erstausrüster-Qualität und dokumentieren die Service-Nachweise mit Datum und Stempel im Serviceheft des Kunden – ebenso bindend wie Vertragswerkstätten.
Als unabhängiger Fachbetrieb liefert und montiert »Jendrossek Autoteile + Service« Reifen und Felgen wie von den Herstellern vorgegeben oder speziell nach Kundenwunsch. Jedes Fahrzeug wird mit modernen Diagnosegeräten von kompetenten Fachleuten, die stetig fortgebildet werden, nach den jeweils aktuellen Service- und Reparaturvorgaben aller Hersteller gewartet und repariert. Es werden stets Ersatzteile und Schmiermittel in Original- oder Erstausrüster-Qualität verwendet – es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich Alternativen.
Winterreifenpflicht in Deutschland
Mit Sommer„puschen“ wird es teuer!
In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht.
Das bedeutet, bei Glätte, Schnee oder Schneematsch darf man nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung „StVO“). Da es schon im Oktober zu Frost kommen kann, empfehlen Experten spätestens jetzt Winterreifen aufzuziehen.
Sanktionen bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt oder Reifen, die nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, muss mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, 80 Euro werden es bei Verkehrsbehinderung und 100 Euro werden fällig wenn es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall kommt. Bei falscher Bereifung drohen auch dem Halter des Fahrzeugs Sanktionen: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Schließlich ist er für das Aufziehen der richtigen Reifen verantwortlich. Das Ausmaß der Sanktion hängt davon ab, ob zusätzlich zur nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender vorliegt oder es sogar zu einem Unfall gekommen ist.
Profiltiefe bei Winterreifen
Welche Winterreifen sind gut und welche nicht? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern (Bußgeld 60 Euro). Um sicher unterwegs zu sein, empfehlen Experten bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Reifen mit einer geringeren Profiltiefe fehlen die Lamellen. Sie sind wichtig für den Grip auf der Fahrbahnoberfläche.
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