HU/AU [TÜV/GTÜ/DEKRA]

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – die Fahrzeug-Prüf-Plakette

Seit 1951 müssen sich alle, am Straßenverkehr teilnehmenden, Fahrzeuge im Zweijahresrhythmus einer Hauptuntersuchung (kurz HU) unterziehen lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung beinhaltet seit 2010 auch die Abgasuntersuchung (AU). Sinn und Zweck der Überprüfung ist es, nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, die keine Sicherheits­mängel aufweisen und somit keine Gefährdung für Insassen sowie andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Dies gilt für Motorräder, Anhänger, Lkw und natürlich Pkw. Taxen, Busse sowie bestimmte Anhänger und Lkw müssen sogar alle 12 Monate zur HU. Einzig Fahrzeuge mit roten Nummernschildern und Autos der Bundeswehr und Polizei (diese werden im eigenen Betrieb überprüft) sind von der Hauptuntersuchung befreit.
Da früher der TÜV (Technischer Überwachungsverein) die einzig anerkannte Prüfstelle war, wird die Hauptuntersuchung (HU/AU) umgangssprachlich auch oft als TÜV bezeichnet. Wir arbeiten sowohl mit dem TÜV, der DEKRA als auch der GTÜ zusammen.

Was wird bei der HU/AU geprüft?

Scheiben und Spiegel (auch Sichtverhältnisse), Lenkung und Bremsen, Licht sowie Elektrik, Ausstattungen (Gurte, Hupe, Airbags), Auspuff und Kraftstoff­anlage (auch Umweltbelastung), die Achsen (dazu gehören Aufhängungen und natürlich Räder und Reifen), sowie Rahmen, Fahrgestell und daran montierte Teile werden akribisch überprüft. Nach bestandener Haupt- und Abgasuntersuchung bekommt Ihr Auto dann die neue Plakette!
Die Kosten einer Hauptuntersuchung variieren je nach Fahrzeug und sind davon abhängig, ob vorab noch Arbeiten am Fahrzeug gemacht werden müssen, damit die Plakette vergeben werden kann. Lassen Sie sich von unseren Profis individuelle Angebote unterbreiten!

Wann ist die Hauptuntersuchung (HU/AU) fällig?

Die Hauptuntersuchung ist alle zwei Jahre (24 Monate) fällig. Die runde Prüf­plakette auf Ihrem Nummernschild gibt Ihnen Auskunft über die Fälligkeit der nächsten Untersuchung. Den Monat kann man an der Zahl, die auf dem Zahlenring senkrecht nach oben steht, ablesen, das Jahr lässt sich durch die Zahl in der Mitte der Plakette bestimmen.
Neuwagen müssen erst nach drei und erst dann alle zwei Jahre zur Haupt­untersuchung.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Fahrzeugschein
  • Bei Anbau- und Tuning-Teilen die nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, brauchen Sie Änderungsabnahmebestätigungen oder Prüfzeugnisse
  • Bei Nachuntersuchungen den Bericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Bei abgemeldeten PKWs den Fahrzeugbrief
Die nötigen Untersuchungen werden in unseren Werkstätten zu Ihrem Wunschtermin an jedem Wochentag durch Mitarbeiter der genannten Organisationen durchgeführt. Ihre Hildesheimer Auto-Profis machen Ihr Auto fit für die nächste HU/AU und sorgen gern für die Durch­führung.