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Tipps für Autofahrer im Februar

Stürme ziehen über Deutschland

Wie man sich bei Sturmböen richtig verhält
Unter anderen zog das Sturmtief Sebastian über Deutschland. Autofahrer müssen sich in diesem Monat auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen und mit umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen sowie deutlich längeren Fahrzeiten rechnen.

Wie Autofahrer sich bei Sturmböen am besten verhalten, hat der ADAC zusammengefasst:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wird das Fahrzeug von einer Böe erfasst, heißt es kontrolliert gegenzulenken. Das fällt bei niedrigen Geschwindigkeiten erheblich leichter.
  • Baumreiche Strecken nach Möglichkeit meiden.
  • Auf Brücken und in Waldschneisen Hinweisschilder beachten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von heftigen Böen erfasst zu werden. Aufschluss über hohe Windstärken können auch Bäume und Sträucher geben.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lastwagen und Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird das eigene Fahrzeug nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.
  • Dachlasten wie Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Wirkung des Sturms. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Was zahlt die Versicherung?

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Viele Versicherer begleichen einen Sturmschaden aber erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen umgestürzten Baum auffährt, geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung ein. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Bei der Versicherung Fotos einreichen.

Tipp: Unterstützung erhalten Sie in Ihrer Fachwerkstatt – ggf. mit der Empfehlung eines Gutachters, Aufnahme des Schadens, Erstellung einer Kostenaufstellung für die Instandsetzung und anschließender Reparatur durch Fachleute mit Ersatzteilen in Erstausrüster-Qualität.
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